Wer nach einer Betreuung zu Hause sucht, stößt schnell auf den Begriff „24-Stunden-Pflege“. Er klingt nach einer Person, die Tag und Nacht arbeitet. Meist geht es jedoch um eine Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt und im Alltag unterstützt. Was genau vereinbart ist, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und von Familie zu Familie.
Eine Betreuungskraft kann vertraute Abläufe stützen. Sie ist nicht automatisch rund um die Uhr im Dienst und ersetzt keinen Pflegedienst oder eine verlässliche Nachtvertretung. Entscheidend ist ein Plan für Aufgaben, Arbeitszeiten, Pausen, Vertretung und Kosten.S45
Was Familien mit „24-Stunden-Pflege“ meist meinen
Üblicherweise handelt es sich um eine Live-in-Betreuung: Die Betreuungskraft wohnt für einen vereinbarten Zeitraum im Haushalt. Je nach Vertrag hilft sie im Haushalt, begleitet durch den Tag, unterstützt bei alltäglichen Verrichtungen und gibt Angehörigen eine weitere verlässliche Ansprechperson. Ob und in welchem Umfang grundpflegerische Aufgaben dazukommen, muss zur Qualifikation und zur konkreten Vereinbarung passen.
Der Begriff sagt noch nicht, wer die Betreuungskraft beschäftigt. Möglich sind eine direkte Anstellung im Privathaushalt, eine Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen oder eine selbstständige Tätigkeit. Im Entsendemodell kann ein A1-Nachweis den Sozialversicherungsstatus dokumentieren. Er beantwortet aber nicht automatisch alle Fragen zu Arbeitszeit, Lohn und Aufgaben. Auch die Vermittlung über eine deutsche Agentur ist für sich allein kein Beleg dafür, dass jedes Detail des Einsatzes rechtmäßig gestaltet ist.S45
Betreuung braucht einen planbaren Alltag
Eine Live-in-Kraft kann nicht gleichzeitig die alleinige Antwort auf jede Situation am Tag und in der Nacht sein. Familien sollten vorab beschreiben, wann regelmäßig Hilfe gebraucht wird: beim Aufstehen, bei Mahlzeiten, beim Weg ins Bad oder bei nächtlicher Unruhe. Daraus wird sichtbar, ob eine Betreuungskraft ausreicht oder ob Angehörige, ein Pflegedienst oder eine zweite Kraft feste Zeiten übernehmen müssen.
Medizinische Behandlungspflege gehört in einen eigenen Versorgungsplan. Fragen zu Medikamenten, Wundversorgung oder Injektionen sollten Familien mit dem behandelnden Team und einem ambulanten Pflegedienst klären. Eine Betreuungskraft darf solche Aufgaben nicht allein deshalb übernehmen, weil sie im Haushalt lebt. Bei Demenz kommt hinzu, dass vertraute Abläufe, Kommunikation und eine passende Begleitung wichtiger sein können als ein möglichst langer Anwesenheitszeitraum.
Auch die Betreuungskraft braucht im Haushalt ein eigenes Zimmer und verlässliche freie Zeiten. Das Arbeitszeitgesetz enthält eine besondere Ausnahme für bestimmte Beschäftigte, die in häuslicher Gemeinschaft leben und ihnen anvertraute Personen eigenverantwortlich betreuen oder pflegen. Die rechtliche Einordnung ist jedoch komplex und hängt vom tatsächlichen Modell ab. Familien sollten sich Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten im Einsatzplan erklären lassen, statt aus der Bezeichnung „24 Stunden“ eine Antwort abzuleiten.S46S45
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem konkreten Fall entschieden, dass entsandte Betreuungskräfte Anspruch auf Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienst haben können. Das Gericht legte dabei nicht pauschal fest, wie viele Stunden jede Live-in-Kraft arbeitet; der konkrete Umfang musste im Verfahren weiter aufgeklärt werden.S47
Kosten und Leistungen der Pflegekasse 2026
Thalpos veröffentlicht für 2026 monatliche Grundpreis-Spannen von 2.450 bis 2.750 Euro bei Deutsch A1, 2.650 bis 2.900 Euro bei A2, 2.800 bis 3.200 Euro bei B1 sowie 3.100 bis 3.600 Euro und mehr bei B2/C1. Das sind Preisbeispiele des Anbieters, kein unabhängiger Marktvergleich. Thalpos weist darauf hin, dass Pflegegrad und weitere Faktoren die Spanne verändern können. Die Website nennt außerdem mögliche Zuschläge, etwa für eine zweite Person, Demenzbetreuung, Nachteinsätze, Mobilitätseinschränkungen, Haustiere, Anreisen und Feiertage. Lassen Sie sich für Ihren Haushalt einen vollständigen Monatspreis mit allen Zusatzkosten schriftlich aufschlüsseln.S57
Für Beschäftigte gilt 2026 zunächst der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde. In der Pflegebranche gelten seit dem 1. Juli 2026 höhere Mindestentgelte, sofern Betrieb und Tätigkeit in den Geltungsbereich der Verordnung fallen: 16,52 Euro für Pflegekräfte, 17,80 Euro für Beschäftigte mit entsprechender mindestens einjähriger Ausbildung und Tätigkeit sowie 21,03 Euro für Pflegefachkräfte. Ob diese Branchenregelung im konkreten Live-in-Modell gilt, lässt sich nicht allein aus dem Wort „Pflege“ ableiten. Fragen Sie deshalb, welche Gesellschaft Arbeitgeber ist, welche Aufgaben die Kraft übernimmt und welche Lohnregel der Anbieter zugrunde legt.S48S49
Die Pflegeversicherung zahlt kein pauschales „24-Stunden-Pflegegeld“. Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen hängen vom Pflegegrad ab. Pflegegeld kann zur Organisation der häuslichen Pflege eingesetzt werden; Sachleistungen sind an die dafür geltenden Voraussetzungen und Leistungserbringer gebunden. Die Beträge sind daher nicht einfach mit der Rechnung einer Vermittlungsagentur gleichzusetzen.S50
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Ambulante Pflegesachleistungen pro Monat |
|---|---|---|
| 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
| 2 | 347 € | bis 796 € |
| 3 | 599 € | bis 1.497 € |
| 4 | 800 € | bis 1.859 € |
| 5 | 990 € | bis 2.299 € |
Zusätzlich können der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro eine Rolle spielen. Ob eine konkrete Rechnung erstattungsfähig ist, hängt von Leistung, Anbieterstatus und Abrechnung ab. Klären Sie das vor Vertragsabschluss mit der Pflegekasse oder einer neutralen Pflegeberatung.S50S51
Haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen können unter Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Welche Kostenpositionen im konkreten Vertrag darunterfallen, ist eine Steuerfrage; zahlen Sie nicht bar und lassen Sie sich eine nachvollziehbare Rechnung geben. Für 2027 diskutiert die Bundesregierung eine Neuordnung der Pflegeleistungen. Stand 6. Oktober 2026 war das PNOG ein Kabinettsentwurf und noch kein geltendes Recht.S58S52
Unsere Erfahrung mit Thalpos
Als unsere Mutter mit Demenz zu Hause Unterstützung brauchte, haben wir die Thalpos Pflegevermittlung in einer realen Familiensituation erlebt. Die Betreuungskraft, die über die Agentur zu uns kam, war aufmerksam, zugewandt und im Alltag eine große Hilfe. Auch die Begleitung durch Thalpos empfanden wir als sehr unterstützend. Das ist eine persönliche Empfehlung aus unserer eigenen Erfahrung, kein systematischer Vergleich verschiedener Agenturen.
Hinweis der Redaktion: Thalpos wusste nicht, dass wir die Zusammenarbeit neben unserer familiären Erfahrung auch redaktionell beobachteten. Wir berichten von einem einzelnen Familienfall, nicht von einem systematischen Vergleich. Thalpos beschreibt auf seiner Website einen persönlichen Vermittlungs- und Begleitprozess und bezeichnet sich als Frankfurter Fachagentur. Das sind Anbieterangaben; im Gespräch sollten Familien nach dem konkreten Arbeitgeber, dem Einsatzplan, der Vertretung und der vollständigen Kostenaufstellung fragen.S56
Eine 2026 veröffentlichte Onlinebefragung mit 429 Live-in-Betreuungskräften ermittelte in ihrer selbst ausgewählten Stichprobe im Mittel 71,5 Wochenarbeitsstunden; fast zwei Drittel berichteten nächtliche Einsätze. Die Daten wurden 2023 erhoben. Zwei qualitative Interviewstudien mit jeweils 16 polnischen Betreuungskräften beleuchten Belastungen und Ressourcen sowie Lücken beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Kleine oder selbst ausgewählte Stichproben zeigen wichtige Erfahrungen, erlauben aber keine pauschale Aussage über jede Betreuungskraft oder Agentur.S53S54S55
Wenn Sie Angebote vergleichen, beginnen Sie mit dem Tagesablauf Ihrer Angehörigen und den Zeiten, in denen tatsächlich Unterstützung gebraucht wird. Legen Sie daneben den Vertragsentwurf, einen Wochenplan und die Gesamtkosten. Erst wenn diese drei Dinge zusammenpassen, lässt sich beurteilen, ob eine Betreuung zu Hause die Familie entlastet und der Betreuungskraft faire Arbeitsbedingungen ermöglicht.
Quellen
Die Angaben nennen die verwendeten Dokumente und den Zeitpunkt der redaktionellen Prüfung. Sie erscheinen hier als Textangabe. Nur an den dafür festgelegten Stellen führt ein Beitrag zu einer externen Seite.
- Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung: Abschlussbericht der Arbeitsgruppe zur Gestaltung einer rechtssicheren Grundlage für die Live-In-Betreuung im familiären Bereich, Stand November 2024
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: Arbeitszeitgesetz, § 18: Nichtanwendung des Gesetzes
- Bundesarbeitsgericht: Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten, Urteil vom 24. Juni 2021, 5 AZR 505/20
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, § 1, Mindestlohn ab 1. Januar 2026
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung, §§ 1 und 2, Geltungsbereich und Mindestentgelte ab 1. Juli 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick, Stand 11. Dezember 2025
- Bundesministerium für Gesundheit: Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Kabinettsbeschluss und Fragen und Antworten, Gesetzentwurf, Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026
- Beike, Rösler, Skwarek, Wendsche und Pfeffer-Hoffmann: Behind closed doors: a cross-sectional survey on the health and working conditions of migrant live-in care workers in Germany. European Journal of Public Health., 2026; 36(4), ckag082. Datenerhebung Juni bis Juli 2023.
- Qualitative Studie zu Arbeits- und Gesundheitsrisiken polnischer Live-in-Betreuungskräfte in Deutschland: Occupational health risks and provision gaps among live-in caregivers: findings from a qualitative interview study of Polish live-ins in Germany. Journal of Occupational Medicine and Toxicology., 2026; 21:24
- Kriegsmann-Rabe, Maus, Hiebel, Klein und Geiser: Live-in migrant home care workers in Germany: Stressors and resilience factors. PLOS ONE., 2023; 18(3): e0282744
- Thalpos Pflegevermittlung: Eigendarstellung, Vermittlungsablauf und Leistungsbeschreibung, Anbieterangaben, redaktionell eingesehen am 6. Oktober 2026
- Thalpos Pflegevermittlung: Kosten und Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung, Anbieterangaben zu Preisbeispielen 2026, redaktionell eingesehen am 6. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: Einkommensteuergesetz, § 35a: Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen
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